BRENNFLECKCHARAKTERISIERUNG

Radiografisches Lochkameraverfahren nach prEN 12543-2:

Die Bildgüte und die Auflösung von Röntgenbildern hängen in hohem Maße von den Eigenschaften des Brennfleckes ab, insbesondere von der Größe und der zweidimensionalen Intensitätsverteilung. Der Brennfleck ist definiert als strahlungsemittierende Fläche auf dem Target der Röntgenröhre und unter dem Blickwinkel der Lochkamera. Diese Norm behandelt die Aufnahme von Brennfleckdimensionen größer 0.2 mm, für Röntgenanlagen bis 500kV Röhrenspannung.

Messvorrichtung:

Lochkamera: Die Lochblende der Kamera soll aus Wolfram oder einem höher absorbierenden Material gefertigt sein. In Abhängigkeit von der aktuellen Brennfleckgröße muss die Lochblende der Kamera folgende Abmessungen aufweisen:
Brennfleckgröße:

0,2..1,0 mm

> 1,0 mm

Durchmesser "P"

30 + 5 µm

100 + 10 µm

Höhe "H"

75 + 10 µm

500 + 10 µm

  Anmerkung: Der Winkel zwischen Referenz und Lochblendenachse muss kleiner als 3° eingestellt sein.

Geometrie einer Lochblende Ausrichtung der Lochkamera

  

Abbildungsgeometrie an der Lochkamera:

Der Abstand zwischen der Lochblende und dem Brennfleck ist so einzustellen, dass die Veränderung der geometrischen Vergrößerung über der Ausdehnung des aktuellen Brennflecks 5% in der Referenzrichtung nicht überschreitet.

Auf keinen Fall darf der Abstand kleiner als 100 mm sein. Der Röntgenfilm muss senkrecht zur Referenzachse positioniert werden. Dabei ist nach nebenstehendem Bild ein Abstand einzustellen, der die anzuwendende geometrische Vergrößerung sicherstellt.

  

Abbildungsvorgaben für Brennfleckradiogramme:

 
Brennfleckgröße:

0,2..1,0 mm

> 1,0 mm

Minimalvergrößerung n/m: 3 : 1 1 : 1
Belastungsdaten: Die Röntgenröhrenspannung muss 75% der Nennspannung betragen, aber nicht über 200kV hinausgehen. Der Röntgenröhrenstrom muss auf den maximalen Stromwert bei der gewählten Spannung eingestellt werden.
Messung: Der Röntgenfilm muss mit Hilfe eines Betrachtungsgerätes mit einer gleichmäßigen Leuchtdichte von 2000 bis 3000cd/m ausgewertet werden. Die Prüfung erfolgt visuell mit Hilfe einer 10-fach vergrößernden Lupe und einer eingebauten Skala mit 0,1 mm Auflösung. Die anzugebende Brennfleckgröße ist als die sichtbare Ausdehnung der geschwärzten Fläche definiert, geteilt durch den Vergrößerungsfaktor.
Auswertung: Jede Brennfleckgröße wird durch ihre Länge l in Richtung der Röntgenröhrenachse und ihre Breite w quer dazu beschrieben. Die größere dieser Abmessungen wird als die "Brennfleckgröße d" eingesetzt. Eine Angabe über die Brennfleckgröße d auf der Röntgenröhre muss sich auf diese Norm beziehen.

 

 

Für eventuelle Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.